Weitere Bundesländer verlängern die Übergangsregelung zur Nutzung von Mobilfunkgeräten im Kfz: In Nordrhein-Westfalen sowie in Baden-Württemberg ist dies auch weiterhin erlaubt. Die Ausnahmegenehmigungen treten in beiden Bundesländern ab sofort in Kraft. In Nordrhein-Westfalen gilt diese bis zum 31. Dezember 2021, In Baden-Württemberg sogar bis zum 30. Juni 2022.