QO-100 Satellitenverbindung mit Namibia

Unser OV-Z37-Mitglied Marco, DM5ML, berichtet über seinen Facebook-Kanal über die Satellitenverbindung mit der deutschsprachigen Station VP5WP in Namibia. Der Z37-Bonn hält für seine Mitglieder zwei QO-100-Funkstationen für den Portable-Betrieb vor. Auch interessierte Funkfreunde ohne Funklizenz können mittels Ausbildungsrufzeichen DN1DTM des … Weiterlesen

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Der Ortsverband Vorstand Z37 wünscht einen schönen zweiten Advent.

Der Ortsverband Vorstand Z37 wünscht einen schönen zweiten Advent. Um auch in diesen für uns allen ungewöhnlichen Zeit in Kontakt zu bleiben, treffen wir uns wochentags 10Uhr auf DB0DTM 438,850MHz, Gäste sind willkommen. Noch ist Herbst nicht ganz entflohn, Aber … Weiterlesen

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WDR4 auf der Burg Limperich

WDR4 auf der Burg Limperich

Liebe Funkfreundinnen und Funkfreunde,

aus Anlass des 30. Jahrestages der Wiedervereinigung hat der Sender WDR 4 eine Reportage zusammengestellt, die auch einen Bericht über die Funkpartnerschaft von Y09 und G03 einschloss. Ein Reporter von WDR 4 hat uns zu diesem Zwecke auf der Burg besucht und einige Szenen aus der Bonn-Potsdam-Runde aufgenommen, die er in die Sendung eingefügt hat.
Der Reporter, Herr Kern, hat mir einen Mitschnitt zugesandt, der allerdings nur für den privaten Gebrauch vorgesehen ist und  nicht auf Webseiten eingestellt oder im Internet verbreitet werden darf.
Mir persönlich hat die Zusammenstellung gut gefallen, da Herr Kern mit delikaten Fragen, die während der Runde auftauchten, behutsam umgegangen ist und die Atmosphäre unserer Runden gut eingefangen hat.

Vy 73 de Helmut (DL3KBQ)

Funkpartnerschaft Bonn-Potsdam in  Zeiten der Pandemie 2020

Funkpartnerschaft Bonn-Potsdam in  Zeiten der Pandemie 2020

Im OV Bonn, G03, hatten wir schon Pläne für das Treffen mit unseren Potsdamer Funkfreunden von Y09 im Oktober 2020 geschmiedet. Das Programm sollte im Hinblick auf das 30 jährige Jubiläum der Wiedervereinigung, oder wie es amtlich heißt, der  „Herstellung der Einheit Deutschlands durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland“  am 3. Oktober 1990 besonders anspruchsvoll werden. Aber dann kam die Pandemie und wir mussten das Treffen, insbesondere im Hinblick auf die große Anzahl der Gefährdeten in unseren Reihen, absagen.

Foto: Treffen am NRW-Cube , Vorsitzender des Bonn-Potsdam Clubs, Bonn, Walter Christian.

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Ausfall offizieller OV-Abend am 02.10.2020

Liebe Funkfreunde,

der geplante -offizielle- OV-Abend am 02.10.2010 fällt leider aus.

Der normale OV-Abend findet wie üblich statt, nur halt ohne Vorstand.

VY 73 de Holger, DL1COP

Keine Veranstaltungen im Amateurfunkzentrum bis Jahresende

Keine Veranstaltungen im Amateurfunkzentrum bis Jahresende

 

Angesichts der aktuellen Lage steigender Neuinfektionen mit dem COVID-19-Erreger hat der Vorstand des DARC e.V. beschlossen, alle Veranstaltungen im Amateurfunkzentrum bis Jahresende abzusagen. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und auch verschiedene Szenarien in Bezug auf Hygienekonzepte und Vorsichtsmaßnahmen diskutiert. Um die Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter zu gewährleisten, blieb uns leider nichts anderes übrig als die Rücknahme unserer Angebote“, erklärt der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG.

Ausschlaggebend für diesen Schritt war u.a. der Sachverhalt, dass der Teilnehmerkreis aus dem gesamten Bundesgebiet in Baunatal zusammentrifft. Die Absage betrifft die Funktionsträgerschulungen im September und Oktober sowie die DARC-Wissensseminare. Selbstverständlich werden die Teilnehmer und Referenten noch einmal separat darüber informiert, bereits gezahlte Gebühren werden zeitnah erstattet.

Insbesondere die Funktionsträgerschulungen im DARC e.V. sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um das Clubleben vor Ort zu unterstützen und Hilfestellung zu bieten. Und auch das Angebot und der Wissenstransfer der Technikseminare darf im Bereich Clubleben nicht vernachlässigt werden. Derzeit wird seitens der Geschäftsstelle und des Ehrenamtes mit Hochdruck an einem Alternativangebot zu den Präsenzseminaren gearbeitet, um verschiedene Inhalte online in die Mitgliedschaft zu transportieren.

Rückblickend können wir aus den Erfahrungen der letzten Monate sagen, dass die HAMRADIOnline am letzten Juniwochenende der – mit Abstand – hochkarätigste Wissenspool dieses Amateurfunkjahres war! Knüpfen wir daran an und machen das Beste aus unserer Lage!

Quelle: www.darc.de

Alle Jahre wieder, Meteorschauer der Perseiden

Im August ist am nächtlichen Firmament eines der großartigsten Naturschauspiele zu bestaunen – der Meteorschauer der Perseiden. Interessierte sollten ihren Blick vor allem vom 5. bis 15. August in den Stunden nach Mitternacht gegen den Himmel richten. Im Idealfall können … Weiterlesen

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50. Dortmunder Amateurfunkmarkt findet nicht statt!

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Der für den 28. November 2020 geplante 50. Dortmunder Amateurfunkmarkt findet nicht statt! ============================================================================
Nach reiflicher Überlegung und Abwägung verschiedener Szenarien haben wir uns zu diesem Schritt mit großem Bedauern entschlossen. Zum einen ist die Situation um das Corona-Virus am Veranstaltungstag aktuell nicht einschätzbar, zum anderen liegt uns das Wohl der Besucher, der Aussteller und das unserer Helfer zu sehr am Herzen. Aus den vorgenannten Gründen wollen wir für alle zu erwartenden 2.500 Beteiligten kein unnötiges Risiko eingehen und hoffen auf allgemeines Verständnis für diese auch für uns traurige Entscheidung. Der 50. Dortmunder Amateurfunkmarkt wird jedoch nicht ersatzlos gestrichen, er wird nur verschoben. Der neue Termin ist für November 2021 geplant. Die Verträge sind in Vorbereitung. Sobald der endgültige Termin feststeht werden wir ihn hier bekannt geben. Wir hoffen dann alle Besucher und Aussteller wieder gesund begrüßen zu können.
Bis dahin alles Gute, euer Dortmunder Amateurfunk Treffen e. V. (DAT e. V.)

 

Quelle:  DAT e. V.  https://dat-do.loose-kamen.de/

Mobilbetrieb

Update zum Mikrofonverbot

Bereits vier Länder setzen das so genannte „Mikrofonverbot“ aus, zwei weitere verzichten auf Kontrollen. Nunmehr haben auch Mecklenburg-Vorpommern als drittes und Niedersachsen als viertes Bundesland veröffentlicht, dass Sie von der „großen Lösung“ nach § 46 Abs. 2 StVO Gebrauch gemacht haben. Bayern und Hessen setzen die Kontrollen aus. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.

Dem RTA liegt nunmehr die Bestätigung aus Mecklenburg-Vorpommern vor, dass das Mikrofonverbot auch in diesem Bundesland gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. Ebenso ist Niedersachsen verfahren, jedoch (vorläufig) nur bis zum 31.01.2021. Das Verkehrsministerium Bayern hat – nachdem es als erstes Bundesland die Unterstützung des Anliegens des RTA zur Verlängerung der Mikrofonverbote ausgesprochen hatte – der Lösung in Hessen entsprechend, Kontrollen des geltenden Verbots bis zum 31.01.2021, ausgesetzt.

Damit ergibt sich aktuell folgende Situation für die Nutzung von Mikrofonen durch Funkdienste:
§ 46 Abs. 2 StVO durch Ausnahmeregelung verlängert bis zum 31.01.2021: Niedersachsen nur für gewerbliche Nutzung, keine Ausnahme für Amateurfunk
§ 46 Abs. 2 StVO Ausnahmeregelung verlängert bis zum 30.06.2021: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Nochmals bittet der RTA die übrigen Bundesländer sich diesem Beispiel vollständig anzuschließen.
Aussetzung der Kontrollen des bestehenden Verbots (nachfolgende Hinweise unbedingt beachten): Bayern und Hessen.

Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde. Nichts anderes dürfte bis dato in Hessen und Bayern gelten, weil hier „lediglich“ die Anweisung besteht, von Kontrollen der Nutzung bis zum 31.01.2021 Abstand zu nehmen. Das Nutzungsverbot gemäß StVO gilt daher dennoch. Allein in denjenigen Ländern, die eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO erteilt haben, besteht zurzeit definitiv kein Problem für die Nutzung eines Mikrofons ohne Freisprechanlage. „Der RTA und der Vorstand des DARC bleiben für alle Funkdienste am Ball“, erklärt deren Vorsitzender Christian Entsfellner, DL3MBG. Alle interessierten Kreise und Funkamateure, bittet der Vorstand zur besseren Koordination und Entlastung der Behörden gerade in der aktuellen Situation von Einzelanfragen Abstand zu nehmen. Änderungen bzw. Updates werden zeitnah zur Verfügung gestellt. „Wer auf anderem Wege dennoch Informationen erhält oder erhalten hat, möge uns diese bitte zur Verfügung stellen“, gibt DL3MBG mit auf den Weg. Der RTA bedankt sich ganz herzlich für die Mithilfe bei DV B, Peter Meßthaler, DG4NBI, und beim juristischen Berater des RTA, Bertram Heßler, DG2FDE. Darüber berichtet der Vorstand des DARC e.V.

Quelle: darc.de

OV-Abende

Wir treffen uns wieder auf dem Vereinsgelände.
Nachdem umfangreiche Desinfektionsmassnahmen in und am Gebäude durchgeführt wurden, konnten am 03.07. und 10.07.  erste OV-Abende abgehalten werden. Diese liefen sehr diszipliniert ab.
Allerdings mussten ein paar Regeln eingehalten werden, was hervorragend funktionierte.
Es gilt weiterhin die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, in der ab dem 11. Januar 2021 gültigen Fassung.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210215_coronaschvo_ab_16.02.2021_lesefassung.pdf
Desweiteren werden regelmässig im Vereinshaus Flächenreinigungsmassnahmen durchgeführt.
Wenn Alle mitmachen, braucht niemand Bedenken haben.

73 de Holger – DL1COP