Im Rahmen der Notfunkübung am Warntag NRW (13.03.25) wird erstmals auch das Sonderrufzeichen DR1BN aktiviert.
Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Blaulicht-Rufzeichen.
Im Katastrophenfall soll es den Notfunk zwischen den Blaulicht-Organisationen und den Funkamateuren unterstützen.
Die Bundesnetzagentur hat für diese Aktivierung eine Sondergenehmigung erteilt.
Um Missverständnisse zu vermeiden wird das Rufzeichen während der Notfunkübung mit
/Übung ergänzt.
Mathias DL3KE (Notfunkreferent im DARC, Notfunk Bonn)