Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt. Darüber informiert eine Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite. Als Anlage finden Sie darin eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der vergangenen Jahre. Zum Lesen loggen Sie sich bitte als Mitglied ein und gehen auf https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.
Quelle: darc.de